Für den Führerschein mit 17 Jahren:
Benennung einer oder mehrerer Person(en), die das 30. Lebensjahr vollendet haben, mindestens 5 Jahre unterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sind und nicht mehr als 1
Punkt im Fahreignungsregister
in Flensburg haben.
– Mindestalter 17 Jahre
– Personalausweis oder Reisepass
– Sehtestbescheinigung (gemäß §12 Absatz 2 FeV)
– Nachweis über die Ausbildung in erster Hilfe (gemäß §19 FeV)
– 1 Passbild (biometrisch)
– Kein Vorbesitz erforderlich
Wir bieten Pkw Klasse B:
✓ Kfz der Klasse B mit Anhänger mit Zuggewicht von maximal 750 kg.
✓ Kfz der Klasse B mit Anhänger mit Zuggewicht über 750 kg, wenn die Fahrzeugkombination max. 3500 kg beträgt.
✓ Einschluss: der Klasse AM und L
✘ Ausgenommen ist die Ausbildung der Kfz Klassen AM, A1, A2, A und Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3500 kg und mehr als 8 Personen zuzüglich dem Fahrer.